Kosten des Verfahrens für eine Privatinsolvenz
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Kosten:
Wenn und soweit Sie einen sog. Beratungshilfeschein bei Ihrem zuständigen Amtsgericht von der Rechtsantragsstelle erhalten, werden wir auf dieser Grundlage das Schuldenbereinigungsverfahren mit der Staatskasse abrechen, so dass von Ihnen lediglich eine Eigenbeteiligung von € 10,00 aufzubringen wäre.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, ob eine grundsätzlich zustehende Beratungshilfe geleistet werden muss.
Zitierung: BVerfG, 1 BvR 1911/06 vom 4.9.2006, Absatz-Nr. (1 - 16), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060904_1bvr191106.html
Sollten Sie keinen Beratungsschein erhalten, biete ichr Ihnen an das Verfahren auf der Grundlage einer Pauschalhonorarvereinbarung durchzuführen. Die Kosten richten sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Gläubigerzahl und dem verursachten Aufwand.
Für die Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens mit Stellung eines Antrages auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz entstehen Kosten ab € 800,00 (brutto), d. h. mit Umsatzsteuer.
Eine Ratenzahlung bis zur Einreichung des Insolvenzantrages kann vereinbart werden.