Kosten des Privatinsolvenzverfahrens

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Kosten:


Wenn und soweit Sie einen sog. Beratungshilfeschein bei Ihrem zuständigen Amtsgericht von der Rechtsantragsstelle erhalten, werden wir auf dieser Grundlage das Schuldenbereinigungsverfahren mit der Staatskasse abrechen, so dass von Ihnen lediglich eine Eigenbeteiligung von € 10,00 aufzubringen wäre.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt, ob eine grundsätzlich zustehende Beratungshilfe geleistet werden muss.

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 1911/06 vom 4.9.2006, Absatz-Nr. (1 - 16), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20060904_1bvr191106.html

Sollten Sie keinen Beratungschein erhalten, bieten wir Ihnen an das Verfahren auf der Grundlage einer Pauschalhonorarvereinbarung durchzuführen. Die Kosten richten sich nach den Umständen des Einzelfalles, insbesondere nach der Gläubigerzahl und dem verursachten Aufwand.

Für die Durchführung des Schuldenbereinigungsverfahrens mit Stellung eines Antrages auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz entstenhen Kosten ab € 500,00 (brutto), d. h. mit Umsatzsteuer.

Eine Ratenzahlung bis zur Einreichung des Insolvenzantrages kann vereinbart werden.

Zögern Sie nicht!

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K O N T A K T:

Rechtsanwalt

Stephan J. Meier
Bahnhofstraße 4,
92224 Amberg

Tel.: 09621/ 600 99 33

Fax: 09621/ 600 99 34

Insolvenzantrag

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