So geht´s!
In 13 Schritten zur Entschuldung
1. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.
2. Wir besprechen Ihren individuellen Einzelfall ggf. am Telefon.
3. Wir sprechen über die anfallenden Kosten.
4. Bei Beauftragung erhalten Sie entsprechende Vorbereitungsformulare ggf. per Post oder E-Mail oder
wir vereinbaren gleich einen persönlichen Besprechungstermin.
Ihre Daten - sofort zum Anwalt
5. Sie leiten uns die ausgefüllten Formulare per Post oder E-Mail zu.
6. Ihre Daten werden in unserer EDV verarbeitet.
7. Alle bekannten bzw. benannten Gläbiger werden von mir angeschrieben,
um den aktuellen Schuldenstand abzufragen.
8. Wir erstellen in Absprache mit Ihnen einen Schuldenbereinigungsplan nach den gesetzlichen Vorgaben.
9. Wir leiten den Schuldenbereinigungsplanan allen Ihren bekannten Gläubigern zu.
10. Wenn nur ein Gläubiger mit dem Schuldenbereinigungsplan, der auch ein sog. NULLPLAN ohne
Zahlungsangebot sein kann, nicht zustimmt, sind Sie berechtigt, den Verbraucherinsolvenzantrag
beim zuständigen Gericht einzureichen.
11. Wir erstellen für Sie mit Hilfe unserer EDV den Verbraucherinsolvenzantrag und bescheinigen
das Scheitern des aussergerichtlichen Einigungsversuchs.
12. Sie prüfen zusammen mit mir persönlich nochmal die Angaben im Antrag bevor Sie diesen unterschreiben.
13. Der Verbraucherinsolvenzantrag wird von uns beim zuständigen Insolvenzgericht eingereicht.